Eingereichter Text

Gemäss Axpo-Angaben weist der Druckbehälter vom AKW Beznau 1 Unregelmässigkeiten auf, die eine genaue Charakterisierung und sicherheitstechnische Bewertung erfordern. Diese Untersuchungen werden bis Juli 2016 andauern. Die Axpo hat am 30. November 2015 angekündigt, dass der Druckbehälter vom Block 2 ebenfalls Unregelmässigkeiten aufweist.

Ist eine genaue Charakterisierung und Bewertung dieser Anzeigen ebenfalls Voraussetzung für eine Wiederinbetriebnahme des Blocks 2?

Antwort des Bundesrates vom 14.12.2015

Die Axpo muss die Ergebnisse der Ultraschalluntersuchung am Reaktordruckbehälter von Block 2 von Beznau charakterisieren und bewerten. Sie muss die entsprechenden Berichte dem Ensi zur Prüfung einreichen.

Der Betrieb sowohl von Block 1 als auch von Block 2 des Kernkraftwerks Beznau darf erst wieder aufgenommen werden, wenn die Sicherheit des jeweiligen Reaktordruckbehälters nachgewiesen ist.

Über Details der laufenden Untersuchungen informiert das Ensi nicht öffentlich. Es wird die Öffentlichkeit nach Abschluss seiner Prüfung informieren.