Ja zur Präimplantationsdiagnostik

Schon heute dürfen Ärzte bei Paaren, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können, die Eizellen der Frau künstlich befruchten. Jedoch dürfen die Embryonen erst genetisch untersucht werden, wenn sie in die Gebärmutter eingepflanzt sind. Dasselbe gilt für Paare, die Träger von schweren Erbkrankheiten sind. Neu soll bei diesen zwei Fällen die Untersuchung auf schwere Gendefekte schon vor der Einpflanzung des Embryos in den Mutterleib möglich sein (Präimplantationsdiagnostik). Dies ist sinnvoll, da man so seelische und körperliche Belastungen für die Betroffenen vermeiden kann, die Chancen für eine Schwangerschaft bei einer Kinderwunschbehandlung erhöht und die gesundheitlichen Risiken für Mutter und Kind reduziert.

Ja zur Stipendieninitaitive

Es ist höchste Zeit, dass das Stipendienwesen in der Schweiz vereinheitlicht und verbessert wird. Nicht alle Menschen können sich ein Studium leisten, möglichst alle geeignete Personen sollten aber ihr Potential entwickeln können. Hier setzen Stipendien an. Studierende werden unterstützt, wenn die finanzielle Unterstützung der Eltern plus der eigene Nebenerweb einen minimalen Lebensstandard nicht mehr decken. Heute hat jeder Kanton sein eigenes Stipendienwesen, was unfair ist. Je nach dem in welchem Kanton die Eltern einer Studentin wohnen, kriegt sie Stipendien oder nicht. Durch die schweizweite Harmonisierung der Stipendien wird ein fairer Zugang zur Bildung für alle gewährleistet – Zugang zur höheren Berufsbildung, zu den Fachhochschulen, zu ETH und Universitäten. Stipentien helfen die Abbruchrate bei Studierenden zu verringern. Rund 20 Prozent jener, die ihr Hochschulstudium abbrechen, dies tun, weil sie Studium und Arbeit nicht vereinen können.

Ja zur Erbschaftssteuer

Die höchst ungleiche Verteilung der Vermögen in der Schweiz, wo 2% der Bevölkerung gleich viel besitzt wie die übrigen 98%, widerspricht dem liberalen Gedanken der Chancengleichheit. Die Erbschaftssteuer will hier ein bisschen mehr Gerechtigkeit schaffen, in dem sie auf Nachlässe von über 2 Millionen Franken eine massvolle Steuer von 20% postuliert. Wohungen und Häuser können so steuerfrei auf die nächste Generation übertragen werden, sofern sie den Wert von 4 Millionen Franken nicht übersteigen. Das Geld wird zu einem Drittel an die Kantone (zur Kompentation des Wegfalls der kantonalen Erbschaftssteuer) und zu zwei Drittel an die AHV gehen. Familienunternehmen sind von der Steuer nicht betroffen, da das Parlament für KMU einen bestimmten Freibetrag (voraussichtlich 50 Millionen) vorsieht.

Ja zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG)

Als Co-Präsident des Kantonales Komitee «Ja zum RTVG» zitiere ich hier unsere Medienmitteilung: “Das revidierte Radio- und Fernsehgesetz ist die sinnvolle Anpassung an den Wandel von Technologie und Mediennutzung. Dank Internet können Radio und Fernsehen heute über die verschiedensten Geräte jederzeit empfangen werden. Das neue Erhebungssystem ist einfacher, fairer und günstiger. Dank dem Systemwechsel sinken die Gebühren für alle Haushalte um fast 15 Prozent von heute 451 auf unter 400 Franken. Dies wird möglich, weil es keine Schwarzseher und Schwarzhörerinnen mehr gibt. Es gibt viel weniger bürokratischen Aufwand, und die ungeliebten Billag-Kontrollen in Haushalten und Betrieben werden überflüssig. Von der Gebühr komplett befreit sind wie bisher Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zu AHV/IV sowie neu auch Heimbewohnerinnen und Heimbewohner. Wer nachweislich kein Empfangsgerät besitzt, kann sich noch während fünf Jahren von der Gebühr befreien lassen. Ein Grossteil der Schweizer KMU wird von der Medienabgabe befreit. Heute sind im Prinzip alle Unternehmen gebührenpflichtig, viele kommen dieser Pflicht jedoch nicht nach. Mit dem neuen Gesetz werden alle Unternehmen mit einem Umsatz unter einer halben Million Franken von der Gebühr befreit. Dies entspricht 75 Prozent der Unternehmen in der Schweiz. Weitere 9 Prozent bezahlen weniger als heute. Das revidierte RTVG stärkt zudem die privaten regionalen Radio- und Fernsehveranstalter. Sie erhalten mit dem neuen Gesetz mehr Geld, das sie unter anderem für die Anpassung an die technologische Entwicklung benötigen. Im Kanton Aargau werden das Fernsehen Tele M1 und das Radio Kanal K über Gebühren mitfinanziert; sie profitieren direkt von einem Ja zum neuen Gesetz.”